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   BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 260.77   

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https://dejure.org/1979,2909
BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 260.77 (https://dejure.org/1979,2909)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1979 - 1 WB 260.77 (https://dejure.org/1979,2909)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 260.77 (https://dejure.org/1979,2909)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einen Teilstreitkraftwechsel zur Luftwaffe sowie die Zulassung zur Ausbildung zum Strahlluftfahrzeugführer - Ablehnung eines Antrags auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten aufgrund "fortgeschrittenen Alters" - Feststellungen zum Vorliegen ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 260.77
    Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist indessen nach der genannten Vorschrift nur zulässig, wenn der Soldat ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 105.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 260.77
    Die begehrte Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu bestimmt sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonstwie zu verbessern (BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 105/77).
  • BVerwG, 30.08.1990 - 1 WB 56.90

    Unzulässigkeit eines Antrags im Verfahren nach WBO

    Ist dessen Petitum unzulässig, so ist der Antrag als unzulässig zurückzuweisen, auch wenn nach dem dem Senat bekannten Sachverhalt ein zulässiger Antrag denkbar wäre (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 27. Juni 1973 - 1 WB 184/71 - und vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 260/77).
  • BVerwG, 23.03.1988 - 1 WB 105.87

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Zulässigkeitsvoraussetzungen -

    In diesem Zusammenhang obliegt dem Senat keine weitere Aufklärung (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 260/77).
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